Job. Kann ich wenn. Ich eine vollzeit stelle noch. Einen teilzeit. Job annehmen?

1 Antwort

Du kannst mehrere Jobst haben, solange die wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit über alle Jobs zusammen nicht über 48 Stunden inklusive Überstunden liegt.

Dein AG kann dir einen Nebenjob nicht pauschal verbieten, nur, wenn du bei der Konkurrenz anfängst oder es sich herausstellt, das du deinen Hauptjob vernachlässigst.

Nebenjobs werden entweder auf Minijobbasis(erster Nebenjob bis 540 €) oder als Steuerklasse 6 abgerechnet und du wirst durch den Nebenjob verpflichtet einen Steuererklärung abzugeben.