Ist folgende Formulierung eine pro rata temporis Regelung?

2 Antworten

Da diese Regelung den gesetzlichen Mindestanspruch nicht beschneiden darf, betraegt dein Urlaubsanspruch bei Ausscheiden nach dem 30. Juni 4 Wochen, wenn das Arbeitsverhaeltnis dann bereits laenger als 6 Monate bestanden hat (also 24 Werktage, was bei beispielsweise einer 5 Tage Woche 20 Arbeitstagen entspricht).

Zwar ergibt sich aus der vertraglichen Regelung nur ein Anspruch auf 17,5 Urlaubstage, dieser Anspruch liegt dann aber unter dem gesetzlichen Mindestanspruch und ist somit entsprechend aufzufuellen.

Bei einem neuen Arbeitgeber wirst du dann aber im laufenden Jahr keinen neuen Urlaubsanspruch mehr erwerben (oder nur einen sehr geringen, wenn es dort deutlich mehr als 4 Wochen Urlaub im Jahr gibt).

ich würde gerne wissen wie mein Urlaubsanspruch ist, da mir für die 7 Monate 17,5 Tage von meiner Arbeit gesagt wurden.

1/12 von 30 Tagen sind 2,5 Tage pro Monat. 2,5 * 7 Monate ergibt also 17,5 Tage...

Wobei sich auf den Mindesturlaub gem. BUrlG bezogen nur 14 Tage ergeben...

DerCAM  12.05.2022, 15:31
Wobei sich auf den Mindesturlaub gem. BUrlG bezogen nur 14 Tage ergeben...

Nein! Das BUrlG sieht bei Ausscheiden nach dem 30. Juni und einem dann schon laenger als 6 Monate bestehenden Arbeitsverhaeltnis bereits einen Ansprucch auf den vollen Jahresurlaub vor.

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