Ist das eine pro rata temporis Klausel?

2 Antworten

Ich gehe auch von 20 Tagen aus.

30 Tage würde es geben, wenn der Tarifvertrag dies bestimmt und dieser allgemeinverbindlich ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ich habe im Vertrag 30 Tage Urlaub geregelt und 18 Tage bereits genommen.

Also hast Du ( 5-Tage-Woche vorausgesetzt ) bis Ende Deines Arbeitsverhältnisses zum 31.Juli noch 2 Tage Urlaubsanspruch.

Dankeschön.

also es gelten dann nicht die 30 Tage sonder der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen? Wird mir von den 10 Tagen die ich quasi noch dazu habe kein Anteiliger Urlaub gewährt?

vielen Dank schon mal:)

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@paccolino

Anteiliger Jahresurlaub wären bei 7 Monaten und 30 jährlichen Urlaubstagen 7*2,5= 17,5 Tage und Du erhältst den Mindesturlaub nach BUrlG von 20 Tagen.

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