Ist es wirklich verboten, z.B. im Schwimmbad seine eigenen Getränke mitzubringen und zu verzehren?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Betreiber des Schwimmbads hat das Hausrecht und kann also ohne weiteres ein solches Verbot aussprechen - aus welchem Grunde auch immer - und notfalls auch durchsetzen.

Hallo ist zwar schon lange her aber eine klare Antwort wurde hier noch nicht gegeben.

Grundsätzlich sollte jeder Badbetreiber in seiner Hausordnung stehen haben das die Gäste zu unterlassen haben Speisen und Getränke im und am Beckenrand zu verzehren. In meinem Bad haben wir dafür 2 bestimmte Bereiche eingerichtet die auch auf den Verbotsschildern genant werden. Es hat den Grund das die Lebensmittel nur unnötig durch die Filteranlagen müssen und diese so öfter rückgespült werden müssen, außerdem ist das Gesundheitsamt nicht gerade begeistert sollten plötzlich Salmonellen im Wasser gefunden werden (sorgt auch nur wieder für unnötige Chlorung). Deshalb bitte ich alle auch in anderen Bädern dies zu unterlassen, weil die Bäder in die ihr geht ganz schnell Probleme bekommen könnten. Wenn die Kollegen jeden Tag den Filter spülen müssen geht echt ne Menge an Wasser drauf!

Übrigens bei mir in der Nähe gibt es eine Therme, bei der es ganz normal war Getränke mit ans Wasser zu nehmen. Solange das Gesundheitsamt nichts findet ist alles gut, bis an den Tag wo mal eine Probe positiv war ;). Ende der Geschichte die private Therme ist zur Zeit Insolvenz. Hat aber nicht nur damit zu tun.

Es grüßt ein Fachangestellter für Bäderbetriebe (Bademeister)

Nun wenn dort entsprechende Hinweise in Form von Schildern haengen, ist dies offensichtlich nicht erwuenscht. Frag doch einmal nach den Hausregeln.