Kellerinhalt vom Vormieter?

3 Antworten

Juristisch hat er sein Eigentum daran nie aufgeben und du hast ausdrücklich eine Obhutspflicht übernommen als du erklärtest, 'er kann es eine Weile stehen lassen'. Meldest du dich jetzt deswegen, bestätigst du diese Aufbewahrungspflicht und darfst es gerade deswegen auch nach erneuter Aufforderug unter Fristsetzung lange Zeit immer noch nicht wegwerfen, ohne den Schaden ersetzen zu müssen.

Meldet sich unerwartet, wäre man ahnungslos, die Sachen sind nicht mehr da und offenbar längst abgeholt worden? Beweis entgegenstehenden Vortrags hätte derjenige zu führen, der diese Schadensersatz-Forderung stellt oder darf mit Klagabweisung rechnen.

Ich würde schriftlich Fristen setzen oder eben Mahnungen. Also erster Brief geht raus und er hat einen Monat Zeit, zweiter Brief dann noch mal 2 Wochen Zeit. Im schlimmsten Fall kannst du, glaube ich???, die Sachen einlagern lassen und ihm zu Kosten legen. Da würde ich aber noch mal nachfragen!

Positive auf alle Fälle nicht -

melde Dich noch mal bei dem und wenn er nicht reagiert, wirf es weg.

Worin soll man darin eigentlich eine Finanzfrage erkennen?