Hallo, beim Auszug ist aufgefallen, dass der Allgemeinstrom ausschlieschliesschlich über meinen Zähler läuft. Muss ich den Strom zahlen?

1 Antwort

Wenn dem Vermieter der Sachverhalt bekannt ist und er Dich nicht gefragt hat den Strom auch zu nutzen, dann würde ich Ihn erst einmal mit dieser Tatsache konfrontieren und Ihm eine Frist setzen, in der er Dich ausreichend entschädigt. Läßt er diese Frist verstreichen, dann würde ich den Stromdiebstahl zur Anzeige bringen und den Klageweg beschreiten

Es ist eher kein Stromdiebstahl, wenn Baustrom für Neubauten verwendet wird, aber nur dann, wenn ein sog. Zugangsrecht vereinbart wurde. So etwas findet man u. U. in Mietverträgen.

Der Fragestelller hat mit evtl. Umbauten am Zähler auch nichts mehr am Hut. Er wohnt ja gar nicht mehr dort.

Interessant ist vielmehr, dass es dem Fragesteller scheinbar nie aufgefallen ist, dass seine Leitung angezapft wurde. Hat er sich die Elektrik erst beim Auszug zur Zählerstandsablesung angeschaut? Hier könnten evtl. Mitwirkungspflichten eine Rolle spielen. Wer weiß?

Der Fragesteller ist gut beraten, eine Schätzung vorzunehmen: d. h. die Jahreverbräuche vor den Neubauten mit den betreffenden Stromrechnungen zu vergleichen und die Differenz dem Vermieter in Rechnung zu stellen. Auch Beweispflichten spielen eine Rolle. Ist er oder Vermieter beweispflichtig?

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