Ist es erlaubt, dass der Lehrer einen zwingt, eine Klassenarbeit am Samstag nachzuschreiben?

2 Antworten

Die Frage ist jetzt, darf er mich z.B. zwingen oder würde die Anwesenheitspflicht bestehen?

Ein Lehrer darf auch einen Nachschreibetermin an einem Samstag anberaumen - erscheinst Du (unentschuldigt) nicht = Leistungsverweigerung = folgend Negativbenotung = 6.

Bedenke dabei auch, dass Dein Lehrer diesbezüglich seinen freien Sonnabend dafür zur Verfügung stellt.

Versicherungsrechtlich wäre diser Besuch abgedeckt.

Es gibt keine allgemeine rechtliche Grundlage für das Nachschreiben von Klassenarbeiten.

Lehrer sind nicht verpflichtet, versäumte oder schlecht ausgefallene Klassenarbeiten nachschreiben zu lassen. Der Zeitpunkt des Nachschreibens wird vom Lehrer festgelegt und Ihrem Kind angekündigt.

Das ist ein freiwilliges Entgegenkommen des Lehrers.

Wenn Du dem nicht nach kommst, ist die fehlende Arbeit lt Schulgesetz mit "ungenügend" zu bewerten.

"Die Eltern", nicht der Schüler/in ist dafür verantwortlich, den freiwillig gewährten Nachtermin einzuhalten!

https://www.elternwissen.com/schule-und-eltern/schulprobleme/art/tipp/klassenarbeiten-das-duerfen-lehrer.html

tellerchen  06.11.2022, 11:01

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524

§ 42 (Fn 37)

Allgemeine Rechte und

Pflichten aus dem Schulverhältnis(4)

Eltern wirken im Rahmen dieses Gesetzes an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt. Eltern sollen sich aktiv am Schulleben, in den Mitwirkungsgremien und an der schulischen Erziehung ihres Kindes beteiligen. Zu diesem Zweck haben Eltern, die Kommunikationsunterstützung benötigen, die Rechte aus § 8 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 766) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit der Kommunikationsunterstützungsverordnung Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 2004 (GV. NRW. S. 336) in der jeweils geltenden Fassung.

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