Ist es Diebstahl wenn nach dem Tod jemanden sich an der Erbmasse sich bereichert hat?Unter welcher Straftat geht dies?

1 Antwort

Solange nicht feststeht, ob selbst nach dem Tod der Kontoinhaberin erfolgte Abhebungen berechtigt waren, etwa weil sie mit Duldung oder Auftrag ausgeführt oder für die Verstorbene selbst verwendet wurde, gäbe es gar keine Straftat.

Andernfalls wäre hier Unterschlagung, nicht Diebstahl einschlägig.