ist eine Provokation durch Beschimpfung der Hundes strafbar?
Hallo,
vor kurzem hat mich jemand provoziert indem er meinen Hund als stinkende Drecktöle beschimpft hat, einfach so aus dem Nichts heraus, ich nannte ihn daraufhin einen blöden Spinner. danach drohte er mit Anzeige wegen Beleidigung. Er hatte einen Begleiter ich war alleine.
Ist eine provozierte Beleidigung strafbar?
Um es genauer zu beschreiben:
Ich stand mit meinem Wagen am Strassenrand und lud gerade meinen
Hund aus. Die Beiden gingen auf mich zu und der Eine sagte: "Nimm
deine stinkende Dreckstöle von der Fahrbahn er versperrt meinen Weg"
Ich habe ihn dann aus dem "Schock" heraus einen blöden Spinner genannt.
Daraufhin hat er mein KFZ-Kennzeichen notiert und warscheinlich auch
noch eine Beschreibung meines Hundes.
1 Antwort
Der Straftatbestand der Beleidigung liegt hier zweifellos vor. Bei einer Anzeige wird man zunächst deine Person als Täter ermitteln müssen. Wenn es dein Auto ist, wäre das anhand des Kennzeichens kein Problem. Auch nicht schwerwiegende Beleidigungen wie in diesem Fall werden häufig mit eine Geldstrafe geahndet.
Eine Provokation wäre allenfalls im Strafmaß zu berücksichtigen. Da du diese aber im Zweifel ohnehin nicht beweisen kannst, spielt sie vermutlich gar keine Rolle.