Ist es strafbar wenn man als Minderjähriger einem anderen Minderjährigen Nacktfotos schickt wenn beie einverstanden sind also beide unter 16?

2 Antworten

Eine sehr gute Frage. Ich gehe mal davon aus, dass die Fotos (nur) eine Person zeigen, die mindestens 14 Jahre alt ist.

Was Herstellung, Besitz und "sich den Besitz ... zu verschaffen" angeht:

Selbst wenn man annehmen würde, dass § 184c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StGB erfüllt wäre, sieht Abs. 4 eine Ausnahme vor für Material, das "ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen" hergestellt wurde. Das wäre also legal.

Nicht namentlich von der Ausnahme erfasst ist aber § 184c Abs. 1 Nr. 2 StGB ("einer anderen Person den Besitz ... zu verschaffen"). Eine Gesetzeslücke? Bestraft würde demnach (nur) derjenige, der die Bilder versendet? Ob das so beabsichtigt ist? Zumindest die abgebildete Person kann m. E. keine "andere Person" sein. Die Strafbarkeit würde also davon abhängen, wer wessen Bilder an wen verschickt:

  • Wenn Person A Fotos von sich selbst macht und die an B weiterschickt, wäre das Weiterschicken potentiell illegal und würde mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft.
  • Wenn jedoch Person B mit deren Einwilligung Fotos von Person A macht und die dann an A weiterschickt, wäre das legal.

Verrückte Welt. (Wenn meine Interpretationen zutreffend sind.) Also schickt die Fotos besser nicht über irgendwelche Messanger durch die Gegend. Das könnte Probleme geben...

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Da beide Minderjährige sind ist das Kinderpornografie und das verbreiten dieser ist verboten völlig egal ob ihr euch einig wart

Außerdem sollte ein h bewusst sein das wenn ihr etwas im Internet teilt es auch dort von dritten gefunden werden könnte und was einmal im Internet ist bleibt da (jaaa auch in WhatsApp)

Woher ich das weiß:Recherche