Ist ein abgelaufener Gutschein zwangsläufig wertlos?

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Da ist die Antwort gar nicht einfach, denn ein Händler darf die Frist eines Gutscheines nicht befristen, wenn es sich um eine vorausbezahlte Leistung oder Ware handelt - gemeint sind die sog. Gutscheine, die als Geschenk unter dem Weihnachtsbaum liegen. Da gilt ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren. nach der gängigen Rechtssprechung.

Aber es gibt ja auch noch andere Gutscheine, nämlich die Gutscheine, die von Händlern zu Werbezwecken herausgegeben werden. Beispielsweise hat McDonalds öfters solche Gutscheine regional begrenzt für seine Burger in Anzeigenblättern beigelegt ,und die gelten meist nur für einen Zeitraum von zwei Wochen oder einem Monat - oder die Payback 10 - fach Gutscheine von Real beispielsweise für den 14. November. Da gilt ganz klar, Gutschein abgelaufen, Pech gehabt.

Wenn die Gültigkeitsdauer angemessen war (siehe Link), dann ist man in der Tat auf die Kulanz angewiesen. Nur, wie sollen wir denn da Auskunft geben können, ob der Händler kulant ist? Es gibt ja wohl nicht nur einen Händler.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gutschein