Amazon-Gutschein als Austausch für Bilder und Videos zulässig?

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Der Vorteil für die Beteiligten ist dabei, dass dies vollständig anonym erfolgt, d.h. man muss niemandem eine nachvollziehbare Konto- oder Kreditkartennummer geben und es wird kein Cash verschickt.

Allerdings handelt es sich bei der gewerbsmäßigen Veräußerung von Bildern und Videos um ein Gewerbe, das natürlich besteuert werden muss. Der Weg über Amazon-Gutscheine anonymisiert diese Transaktionen, d.h. Du kannst davon ausgehen, dass Steuerhinterziehung involviert ist.

Ob es sich um Betrug handelt, muss man im Einzelfall prüfen, d.h. ob man gegen Zusendung eines Gutscheincodes wirklich die gewünschte Gegenleistung bekommt. Das ist ja letztendlich für Dich als Endkunde der einzig wesentliche Aspekt solcher Transaktionen. Da es seitens Amazon keinen Zusammenhang zwischen der Lieferung digitaler Medien durch Dritte und der "Zahlung" mit Amazon-Codes gibt, ist eine Sperrung von Codes nicht vorgesehen.


Ist doch sowas von schnuppe, ob Du "Ware" mit Geld, Gold, Edelsteinen, Wertpapieren und/oder Amazon-Gutscheinen bezahlst!

LATTE, wen interessiert das schon.

Und ich wüsste auch nicht, wo hier auch nur ein Ansatz einer Straftat sein sollte!?!?