Ist dieses Springmesser erlaubt?
Hallo, ist dieses Springmesser in Deutschland zum Besitz erlaubt? Es hat eine Klingenlänge von 8,4cm und springt seitlich auf. Im §42 steht allerdings noch es darf nicht „zweiseitig geschliffen“ sein. Bedeutet das, dass es nur eine Schneide haben darf oder versteh ich das falsch?
2 Antworten
Bedeutet das, dass es nur eine Schneide haben darf oder versteh ich das falsch?
Korrekt. Wenn der Messerrücken ebenfalls als Schneide ausgearbeitet ist, ist das Messer in Deutschland verboten. Das ist hier jedoch nicht der Fall, wie aus den Produktbildern Bildern und Videos bei Amazon hervorgeht.
Es geht hier also um ein Springmesser i.S.d. Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 Satz 2 WaffG, nicht um eine verbotene Waffe gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 Satz 1 WaffG.
Dann ist es aber immer noch eine Waffe im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b WaffG,
Der Besitz ist legal, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist (§ 2 Abs. 1 WaffG). Es handelt sich nicht um eine erlaubnispflichtige Waffe.
Du darfst diese Waffe als Minderjähriger nicht besitzen (§ 2 Abs. 1 WaffG). Der Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 WaffG). Das Höchstlimit für Bußgelder liegt hier bei 10.000 €, bei einem Minderjährigen dürfte es aber im gehobenen zweistelligen Bereich bleiben.
Das Führen in der Öffentlichkeit ist in jedem Fall verboten (§ 42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG), der Verstoß dagegen ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit (§ 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG).
Tatmittel können ersatzlos eingezogen werden (§ 54 Abs. 2 WaffG).
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht von anderen (deutschsprachigen) Ländern.
Ja , wir geben Dir hier sicherlich Tips zum tragen von Waffen !
Es ist nicht erlaubt !
Du solltest Deine innere Einstellung überdenken !! und zwar dringend
Zudem es auch einen Kundendienst gibt über Amazon !
Vielen Dank, für Ihren moralischen Kompass, allerdings habe ich weder erwähnt, dass ich das Messer führen möchte, noch wofür ich dieses benötige (Ich kann Sie beruhigen, ich hab nicht vor jemanden zu verletzen) . Ihre Antwort beantwortet leider nicht meine Frage und ich freue mich auf baldige Beantwortung durch andere Nutzer.
Aber hier soll eine Waffenrechtsberatung durchgeführt werden , zudem der User bestimmt minderjährig ist
Der aber keine Rechtsberatung durchführt, schon gar zu Produkten, die nicht durch Amazon selbst verkauft werden.
Wir beantworten hier als Laien und ohne irgendwelche Garantien Finanz- und Rechtsfragen (zur Erinnerung: Rechtsfragen sind hier explizit zugelassen!), ohne dabei eine umfassende Beratung im Einzelfall durchzuführen.
Über das Alter des FS können wir hier nur spekulieren. Ungeachtet dessen darf auch ein Minderjähriger hier Fragen stellen.
Und wieso sollten wir das nicht?
Sofern der FS volljährig ist, ist der Besitz legal.
Aus welchem Grund?
Der aber keine Rechtsberatung durchführt, schon gar zu Produkten, die nicht durch Amazon selbst verkauft werden.