Darf ein Betreuer eine 90jährige Betreute heiraten?

2 Antworten

Erlaubt, klar, warum auch nicht!?

Der Standesbeamte muss sich, ähnlich wie ein Notar, davon überzeugen, dass die 90 jährige aus freiem Willen heraus handelt und auch weiß, was sie tut.

Traut er die beiden, war der Standesbeamte wohl davon überzeugt.

Es steht dir frei, dass Du das nun anfechtest, musst dann aber auch alles beweisen können.

Sowas würde ich aufgrund des Lebensalter tatsächlich dem Gericht melden, damit die sich mal mit auseinander setzen