Ist die Höhe der Grundsteuer pro qm² gleich hoch, egal ob bebaute oder unbebaute Fläche?
Es geht um die Aufteilung der Grundsteuer in der NK-Abrechnung.
Ich bin gewerblicher Miete in einem Gebäude inkl. Parkfläche mit insgesamt 1.650 qm². Hiervon hat meine Firma Räume mit 1.100 qm" zzgl. der Parkfläche von 400qm² gemietet. (also 1.500 qm² versiegelte Fläche).
Daneben gibt es noch einen Wohnungsmieter über uns mit einer Wohnung von 150qm².
Zu dem Grundstück mit dem Gebäude und der Parkplatzfläche gehört aber auch ein brachliegender unbebauter verwilderter Grundstücksteil hinter dem Gebäude mit nochmals 3.060 qm² Fläche, den der Vermieter nicht nutzt, aber auch wir bzw. der Mieter über uns nicht nutzen dürfen (und auch nicht wollen). Es ist EIN FLURSTÜCK!
In meiner Nebenkostenabrechnung wird die Grundsteuer mit 1.982,80€ als Gesamtheit angegeben, wobei mir davon flächenmäßig anteilig 1.500qm² angerechnet werden, also 1.802,55€. Im Vertrag steht auch flächenmäßige Verteilung, was OK ist.
Meine Frage ist aber, ob die Grundsteuer in Höhe von 1.982,80€ nicht anteilig auf die Gesamtfläche von 4.720qm² verteilt werden müssten, und ob es weiter Unterschiede in der Gewichtung der Grundstücksteuer ist, je nach dem wie viel qm² bebaute und unbebaute Fläche sind?
Leider kann ich hierzu nichts im Netz finden.
Sabine
2 Antworten
Dazu wirst du keine Angaben im Netz finden, da - wie bereits geschrieben - im gewerblichen Mietvertrag alles individuell geregelt werden kann. Wenn im Vertrag nur steht, dass die Grundsteuer flächenmäßig verteilt wird , die Bezugsgröße aber nicht ausdrücklich angegeben ist, wäre der Vertrag an der Stelle entsprechend auszulegen. Das würde im Zweifel dann ein Gericht übernehmen, wenn du gegen die Abrechnung vorgehst.
Ich würde das ohne Kenntnis des Gesamtvertrags so auslegen, dass du für deinen Anteil an der VERMIETBAREN Fläche zahlen musst. Einfach weil das die gelebte und mir bekannte Praxis ist. Insofern halte ich die Abrechnung für korrekt. Genauer kann das natürlich ein Anwalt nach Prüfung des gesamten Vertrags sagen.
Ist denn in dem von dir genannten Betrag auch tatsächlich das brachliegende Grundstück mit enthalten?
Oder ist dieses Grundstück eventuell sogar ein eigenes Flurstück und wird gesondert berechnet?
Hallo,
Laut Katastereinsicht ist es ein gesamtes längliches Flurstück, auf dem nur im vorderen Bereich an der Straße ein Gebäude ist (das Gebäude ist aus den 70er Jahren)