Insolvenz/Restschuldbefreiung?
Hallo ihr Lieben, ich habe die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragt, da die Verfahrenskosten beglichen sind. Über den Antrag wird ab Ende August entschieden.
Es werden alle Gläubiger gehört, der Insolvenzverwalter muss einen Schlussbericht schreiben usw. Jetzt bin ich leicht nervös, aus welchem Grund ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen könnte. Ich habe mit den Gläubigern nichts mehr zu tun, läuft ja alles über den IV. Ich bin immer nach bestem Wissen meinen Obliegenheiten nachgekommen, dennoch treibt mich dieser Gedanke immer mehr um, ein Gläubiger könnte mir einen Strich durch die Rechnung machen.
Vielleicht gibt es hier eine Expertin oder einen Experten, der mir die Nervosität ein bisschen nehmen kann.
Vielen lieben Dank!
3 Antworten

Ich bin immer nach bestem Wissen meinen Obliegenheiten nachgekommen, dennoch treibt mich dieser Gedanke immer mehr um, ein Gläubiger könnte mir einen Strich durch die Rechnung machen.
Wenn dem so ist, dann ist doch alles gut. Dann gibt es keine Gründe für einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung. Der Antrag müsste ja entsprechend begründet werden, wie Eifelia schon geschrieben hat sind die Gründe in 290 InsO geregelt.

Wahrscheinlich spielt mein Kopf so kurz vor dem Ziel verrückt. Die letzten 5 Jahre waren nicht einfach und ich möchte wieder durchatmen.

So, wie ich es verstehe, muss eine der Voraussetzungen des § 290 InsO vorliegen.

Ja, das ist soweit klar. In meinem Kopf spukt jetzt aber der Gedanke herum, dass einfach ein Gläubiger mir das Leben schwer machen will und einen Antrag auf Versagung stellt und damit das Verfahren in die Länge zieht. Beziehungsweise frage ich mich auch, wie erlangt jemand Kenntnis über mich, mit dem ich nichts mehr zu tun habe. Wahrscheinlich ist diese Angst völlig unbegründet aber irgendwie lässt mich das nicht los. Ich habe gehofft, hier ist jemand aus diesem Bereich und kann mich dahingehend etwas beruhigen. Der Insolvenzverwalter/Treuhänder spricht natürlich darüber nicht mit mir, da er nicht mein Anwalt ist, sondern die Gläubiger vertritt. Man steht halt ziemlich alleine da.

Die Schuldgefühle kann Dir niemand nehmen, damit wirst Du leben müssen. Hast Du Schulden beim FA, dann gelten längere Verjährungsfristen.

Das FA wird darauf bestehen, daß Deine Restschuldbefreihung erst nach 30 Jahren stattfindet. Das ist Dein Problem, die Restschldbefreiung wird durch das FA blokiert werden!

Ok, und diese Weisheit nimmst du jetzt genau woher? Das ist nur der Fall bei Steuerhinterziehung oder sonstigen Straftaten.


Ach und Google sagt immer die Wahrheit? Darauf hätte ich ja auch mal selber kommen können, bevor ich einen teuren Anwalt für die Insolvenzberatung bezahlt habe und der mich ja dann lt. deiner und Mr. Google's Kompetenz auch noch falsch beraten hat. Aber mal im Ernst, ich an deiner Stelle würde hier nicht solches Halbwissen verbreiten. Zeig mir mal diesen berühmten Beitrag auf Google.
Ich habe nicht von Schuldgefühlen geschrieben, sondern von einer Nervosität bzgl. der bevorstehenden Restschuldbefreiung, das ist ein Unterschied. Und ja, ich habe Verbindlichkeiten beim FA und die werden ebenso wie die anderen Schulden in der Tabelle von der Restschuldbefreiung erfasst. Den Zusammenhang mit Verjährungsfristen kann ich hier leider nicht nachvollziehen.