Immobilie(n) Erb-Folge, Erbanspruch? Etwas verzwickt?
Ehemann verstorben, Verwitwete 2. Ehefrau und zudem zwei Kinder aus erster Ehe
Folgende Situation: Zwei Immobilien sind hinterblieben, nur der verstorbene Ehemann steht in den Grundbüchern. Die Beziehung dauerte 36 Jahre. Das erste Haus wurde gebaut in eheähnlichen Gemeinschaft. Das zweite Haus wurde gebaut innerhalb einer Zugewinngemeinschaftlichen Ehe. Es existiert ein Testament, der beim Ableben des Ehemanns, Summe XY an seine zwei leiblichen Töchter aus erster Ehe vorsieht. Beide Immobilien sollen laut Testament an die Ehefrau übergehen. Die Ehefrau möchte beide Immobilien verkaufen.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Haben die zwei Kinder aus erster Ehe einen anderen Anspruch als es im Testament vorgesehen ist? Können die zwei Immobilien an die verwitwete Ehefrau übergehen?
Und was sind jetzt die weiteren Schritte für die Ehefrau? Muss sie zum Notar um ins Grundbuch eingeschrieben zu werden? Testament Kopie ist auch beim Anwalt hinterlegt.
Vielen herzlichen Dank fürs Lesen und Tips!!!!
2 Antworten
Die Frau bekommt natürlich die testamentarisch vermachten Immobilien.
Das Testament reicht für die Umschreibung nicht aus, weil es nicht beurkundet ist.
Also braucht die Witwe einen Erbschein.
Der wichtigere Punkt ist die Zahlung an die Töchter.
Dazu ist der Wert des gesamten Erbes zu bestimmen.
Dann das gesetzliche Erbe der Töchter (1/2 des gesamten Erbes) und dann der Pflichtteil (1/2 desgesetzlichen Erbes, also für jede 1/8).
Dieser Wert ist mit dem zu vergleichen, was den Töchtern ausgezahlt werden soll. Ist die Summe höher als der Pflichtteil, ist alles in Ordnung, sonst haben sie Anspruch auf etwas mehr.
Herzlichsten Dank Herr Binder für die umfangreiche Antwort!
Die Frau bekommt beide Immobilien. Die Frage ist, ob das den Kindern zugedacht Geld ausreicht um den Pflichtteil abzudecken. Falls nicht können sie den Pflichtteil fordern.
Richtigerweise die Differenz vom Geld laut Testament bis zur Höhe des Pflichtteils.