Vorgezogenes Erbe der ersten Kinder bei Hausverkauf nach Scheidung der Eltern

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Der Erlös aus dem ersten Haus kann einfach den Kinder aus erster Ehe geschenkt werden. Eine Schenkung unterliegt keinen Gesetzen bezüglich der gerechten Verteilung. Nur falls der Mann in den nächsten 10 Jahren sterben sollte, könnten die Kinder der zweiten Frau einen Ausgleich bekommen. Aber erstmal ist mit einer normalen Schenkung alles geregelt.

Guten Morgen, danke für die schnelle Antwort! Bis jetzt ist erst einmal so vereinbart worden, wenn Verkauf, dann bekommt Ex-Mann und ich je die Hälfte des Erlöses. Falls er sich darauf einlassen sollte, dass wir praktisch durch 4 teilen, müssen wir das doch sicherlich beim Notar entsprechend beglaubigen lassen. Grüße!

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