Im trennungsjahr mann verstorben.Testament noch nicht eröffnet.Darf der Sohn die Wohnung leer räumen?

4 Antworten

Direkte Abkömmlinge, also hier der Sohn, sind Erben erster Ordnung. Und auch wenn man bei noch nicht eröffneten Testamenten natürlich vorsichtig sein muss, ist klar, dass der Sohn des Erblassers auf jeden Fall zum Erben wird, wenn auch nur als Pflichtteilsberechtigter.

Wenn er also die Wohnung räumt um die Miete zu sparen udn die Sachen sichert ,dann wäre es selbst dann,wenn er enterbt würde, für den Haupterben "Geschäftsführung ohne Auftrag."

Es ist aus meiner Sicht nicht zu beanstanden,wenn er die Wohnung räumt,um Miete zu sparen. Natürlich darf er nichts vom Erbe verkaufen, oder vernichten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Die Ehefrau gilt als Haupterbin und sicherlich ist die Wohnung mit ihrem Sohn zusammen zu räumen.

Wer sollte es ansonsten räumen ?

Ihr seit eine Erbengemeinschaft und müsst solche Entscheidungen wie Wohnung auflösen zusammen entscheiden. Du warst immer noch mit deinem Mann Verheirattet, das ihr getrennt lebtet ist irrelevant.

Der Inhalt der Wohnung gehört zum Nachlass!

Über den Nachlass haben alle Erben zu bestimmen.

Wer Erbe ist, steht im Testament, sofern vorhanden.

Da dieses noch nicht eröffnet wurde, tut der Sohn gut daran, alles so zu belassen, wie es ist.