Mietklausel: "Wohnung ist "leer" und "besenrein" zu übergeben!" Ist das eine wirksame Klausel?

3 Antworten

leer ist selbsterklärend. Wenn nicht, kommen Kosten für die Entsorgung auf den Ex-Mieter oder den Vermieter zu (Ausnahme: Abstimmung für Dinge, die in der Wohnung bleiben sollen).

Besenrein? Das ist eine für den Mieter sehr nette Formulierung, denn da ist der Aufwand gering. Weniger kann nicht drinstehen. Das würde ich anders formulieren.

Es gibt ja noch das gute alte Übergabeprotokoll. Hier würde ich auf Details eingehen und ggf. weiteres fordern.

Dass eine Wohnung "leer" herauszugeben ist, ergibt sich doch schon aus der gesetzlichen Räumungspflicht und braucht nicht erwähnt zu werden. "Besenrein" ist für den Vermieter eher eine Strafe, denn es bedeutet das was es heißt und keinen Deut mehr.

Sieht der Mietvertrag ausdrücklich vor, dass die Wohnung "besenrein" oder "wie übernommen" zurück gegeben werden soll, muss diese nur im ordentlichem und sauberen Zustand verlassen werden.