Ich möchte meinen Stieftöchtern meinen Anteil an geerbtem Ackerland meines verstorbenen Mannes schenken. Wie kann ich dies am einfachsten tun?

3 Antworten

Wenn du ein bestimmte Erben übertragen willst, so ist dies nur eingeschränkt möglich, da bestimmte Personen eine Pflichtteilanspruch haben. Dies kannst Du jedoch umgehen, indem Du das Erbe vor dem Tod überträgst, z. B. durch Schenkung.

Kannst Du machen. Ihr geht zu einem Notar, der macht eine entsprechende Urkunde fertig. Gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 stehen Stiefkinder den Kindern gleich, also (vermutlich) kein Problem mit der Schenkungssteuer.

Aber:

Es handelt sich um landwirtschaftliches Vermögen. Ist die Landwirtschaft (der Betrieb) schon aufgelöst? Oder sind es verpachtete landwirtschaftliche Flächen? Sieh mal in Deinen/Euren Einkommensteuerbescheid, ob die Einkünfte dort aus "Vermietung und Verpachtung" oder aus "Land- und Forstwirtschaft" ausgewiesen sind.

Es könnte ein einkommensteuerliches Problem für Dich geben.

Am einfachsten, den Steuerberater fragen.

Du gehst mit ihnen zum Notar, schilderst dem Deine Abicht und lässt ihn das ganze in die Wege leiten.