Ich habe einen reservierten Artikel verkauft , hat das ein Nachspiel?

1 Antwort

Ich würde hier einfach mal behaupten:

  • Ein Kaufvertrag ist hier (noch) nicht zustande gekommen (Einigung Preis / Eigentumsübergang), dem widerspräche auch der Reservierungswunsch des pot. Käufers.
  • Ein Reservierungsvertrag ist mangels übereinstimmender Willenserklärungen ebenfalls nicht zustande gekommen. Der pot. Käufer hat einen Reservierungswunsch geäußert (Antrag), du hast eine Anzahlung / Sicherheit zur Bedingung gemacht (Gegenantrag), diese hat der pot. Käufer abgelehnt (Vertragsverhandlungen gescheitert).

Damit bist du frei, den Gegenstand anderweitig zu verkaufen. Abgesehen davon wäre fraglich, ob sich eine Klage für den (pot.) Käufer auch nur ansatzweise lohnen würde.

Disclaimer: IANAL; BRD-Recht

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