Ich habe ein Grundstück 300qm gekauft und für die Berechnung der Grundsteuer werden Vermessungskosten herangezogen. Kann ich ich dagegen Einspruch einlegen?

1 Antwort

Da es sich offensichtlich noch um ein unbebautes Grundstück handelt kann die Gemeinde über die Vermessungskosten die genauen m² des Grundstücks erfahren, ergo wird Dein Einspruch abgelehnt werden. Anhand der m" wird dann die Grundsteuer für dieses unbebaute Grundstück von der Gemeinde berechnet und erhoben.