Welche Grundsteuerart als Privatperson für LoF-Grundstück?

3 Antworten

Hallo so ist das nicht Laut Gesetz kann die Stadt das Gebiet umwidmen ohne das du was weist und hast dang Baupflicht ,und kannst nichts dagegen machen

Für solche Fälle enthält das Bewertungsgesetz die wirtschaftliche Einheit 'Stückländerei' (§ 69 BewG).

Es gibt jede Menge landwirtschaftliche Flächen, die bewertungsrechtlich NICHT Bestandteil einer wirtschaftlichen Einheit 'Betrieb der Land- und Forstwirtschaft' sind.

Was man Dir gesagt hat, ist falsch.

Vielen Dank euch beiden, dann werde ich das so handhaben :-)

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Es ist Land- und Forstwirtschaftliche Fläche, auch wenn Du keinen Betrieb deLuF hast.

Eben weil das Gebiet nicht als Bauland, Bauerwartungsland, oder sonstige Fläche ausgewiesen ist, sondern eben nur als Grünland, oder für sonstige Zwecke der LuF genutzt werden kann.

Daran würde sich auch nichts ändern, wenn Du diese Fläche z. B. einem Pferdebesitzer verpachtest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank euch beiden, dann werde ich das so handhaben :-)

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