Welche Grundsteuerart als Privatperson für LoF-Grundstück?
Ich bin Privatperson und bin Eigentümer einer Grünfläche am Stadtrand. Im Zuge der Neufestsetzung der Grundsteuer muss ich auch dieses Grundstück neu bewerten lassen. Nur kann mir bislang niemand konkret sagen, ob ich das Grundstück als Land- oder Forstwirtschaftliche Fläche angeben muss (Grundsteuer A) oder als unbebautes Grundstück (Grundsteuer A).
Es ist laut Katasterauszug eine LoF-Fläche. Allerdings wurde mir gesagt, LoF-Flächen können in der Neufeststellung der Grundsteuer nur LoF-Betriebe angeben. Also wäre es ein unbebautes Grundstück (dann also Grundsteuer B). Es liegt aber weder in einem Baugebiet, noch in einem Bauerwartungsland, kann also gar nicht bebaut werden.
Auch habe ich keinen LoF-Betrieb.
3 Antworten
Hallo so ist das nicht Laut Gesetz kann die Stadt das Gebiet umwidmen ohne das du was weist und hast dang Baupflicht ,und kannst nichts dagegen machen
Für solche Fälle enthält das Bewertungsgesetz die wirtschaftliche Einheit 'Stückländerei' (§ 69 BewG).
Es gibt jede Menge landwirtschaftliche Flächen, die bewertungsrechtlich NICHT Bestandteil einer wirtschaftlichen Einheit 'Betrieb der Land- und Forstwirtschaft' sind.
Was man Dir gesagt hat, ist falsch.
Vielen Dank euch beiden, dann werde ich das so handhaben :-)
Es ist Land- und Forstwirtschaftliche Fläche, auch wenn Du keinen Betrieb deLuF hast.
Eben weil das Gebiet nicht als Bauland, Bauerwartungsland, oder sonstige Fläche ausgewiesen ist, sondern eben nur als Grünland, oder für sonstige Zwecke der LuF genutzt werden kann.
Daran würde sich auch nichts ändern, wenn Du diese Fläche z. B. einem Pferdebesitzer verpachtest.
Vielen Dank euch beiden, dann werde ich das so handhaben :-)