Ich habe das Lebenslange Wohnrecht nun möchte ich meine Freundin bei mir aufnehmen darf ich das?

2 Antworten

Du darfst deine Freundin (Lebensgefährtin) bei dir aufnehmen. Spätestens mit deinem Tod muss sie aber ausziehen.

...darf der Wohnrechtsinhaber seine Familie, Pflegepersonal und / oder Bedienstete bei sich aufnehmen, d. h. in jedem Fall die Ehefrau und etwaige Kinder etc.. Die Gerichte sind darüber einig, daß unter Familie auch nichteheliche Lebensgemeinschaften zu verstehen sind, also auch Lebensgefährten dürfen aufgenommen werden.
Wie lange andere Personen als der Wohnrechtsinhaber in dem Haus wohnen dürfen, richtet sich danach, wie lange das Wohnrecht gilt. Ein lebenslanges Wohnrecht erlischt spätestens mit dem Tod des Berechtigten, d. h. erst dann müssen die übrigen Familienangehörigen ausziehen.
Das Wohnrecht ist fest an die Person gebunden, die es bekommen hat. Verliert sie es, verlieren auch die Familienangehörigen ihr Recht, in dem Haus zu wohnen.

Textquelle und weitere Infos: https://www.dahag.de/c/ebs/immobilienrecht/gilt-ein-eingeraeumtes-wohnrecht-auch-fuer-die-lebensgefaehrten-5390

Du hast das Wohnrecht für das Haus/die Wohnung udn kannst Deine Freundin bei Dir wohnen lassen, aber wenn Du stirbst, muss sie ausziehen, weil das Wohnrecht für Dich persönlich ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986