Honorarvertrag - KV, RV, SV, Steuern?

2 Antworten

Diese Fragen hättest Du besser gestellt, bevor Du den Vertrag unterschriebst.

Mit 1.000,- Euro bist Du Kleinunternehmer, damit wird Umsatzsteuer nicht erhoben.

Von den 1.000,- Euro die Du bekommst, kannst Du Deine Kosten abziehen. Den Weg zum Ort der Tätigkeit, Telefonkosten die Du hast zur Hälfte. Internet, auch alle anderen Quittungen sammeln, für den Ordner in den Deine Rechnungen kommen usw.

Beim Jobcenter musst Du es angeben und eine Anlage "EKS" abgeben. Vermutlich wird Dein ALG 2 auf fast 0,- Euro gekürzt, aber Du hast Chancen drin zu bleiben, womit Deine Krankenversicherung geregelt ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
AnnaKarenina 
Fragesteller
 10.05.2017, 13:26

Ah! Okay, der Vertrag wurde noch nicht unterschrieben, wir haben auch ein freundschaftliches Verhältnis. Könnte ich vielleicht erfragen, ob der Vertrag zu meinen Gunsten umgeschrieben werden kann, bzw. in welche Richtung dann? Muss aber Honorarvertrag bleiben.

Und: bedeutet das dann, dass ich mich selbstständig melden muss beim Finanzamt, Kleinstunternehmerstatus? Und die Rechnungen dann einreichen? Oder sind das zwei verschiedene Paar Schuhe?

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wfwbinder  10.05.2017, 13:40
@AnnaKarenina

Nein, das ist genau richtig. "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" beim Finanzamt einreichen. und eben beim Jobcenter sagen, "ich habe eine selbständige Tätigkeit angenommen und möchte eine Anlage EKS ausfüllen zum Nachweis der Einkünfte."

Das macht man dann vorab als Schätzung und nach 6 Monaten mit den tatsächlichen Zahlen.

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Brigi123  10.05.2017, 20:39

Lieber wfwbinder,  was ist mit Scheinselbständigkeit? Ein Auftraggeber, damit ist man doch nicht selbständig, oder?

Ich hätte jetzt gedacht, 1000,-€ Honorar wäre zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben. 

Außerdem ergeben sich tausend Probleme , da bei selbständiger Tätigkeit die realen Einnahmen/der Gewinn sich erst mit der Steuererklärung und den tatsächlichen KV-Kosten ermitteln lassen. Wie soll man gegenüber dem jobcenter abrechnen?

Ich sehe viele Probleme auf die Fragestellerin zukommen. Ich würde so einen Vertrag nicht unterschreiben, sondern eher einen befristeten Midijob-Vertrag daraus machen. Dann gibt es auch keine Probleme mit dem jobcenter. Und man hat reale Zahlen.

Weil ich aber keine Ahnung habe, lieber als Frage an Dich anstatt als Antwort.

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wfwbinder  10.05.2017, 20:45
@Brigi123

Es kist natürlich eine Selbständigkeit, weil es eben keine anstellung ist.

Ausserdem:

   Der Vertrag wird befristet sein,

Es ist ja nur eine Sache auf Zeit.

  Muss aber Honorarvertrag bleiben.

Es wird also nur so angeboten. Also unterschreiben, oder nichts.

 was ist mit Scheinselbständigkeit? Ein Auftraggeber, damit ist man doch nicht selbständig, oder?

Doch, es ist ja erstmal nur auf Zeit.

 Ich hätte jetzt gedacht, 1000,-€ Honorar wäre zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben. 

Dafür hat sie ja das ergänzende ALG II. Und als Alternative zu nur ALG II finde ich das schon mal recht gut. Soll sie sich daheim hinsetzen udn sagen, "entweder ich bekomme was mit 1.500,- netto oder mehr, oder ich bleibe bei ALG II?

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Brigi123  10.05.2017, 20:59
@wfwbinder

o.k.

Dass es auf jeden Fall eine Chance ist, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen, hatte ich auch gedacht. Und dass es ein Honorarvertrag bleiben soll, auch gelesen.

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Hallo,

wenn das Jobcenter die Beiträge nicht mehr direkt an die Krankenkasse zahlt, liegt der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbständige bei ca. 400 Euro monatlich.

In bestimmten Fällen kann der Beitrag auf ca. 260 Euro monatlich gesenkt werden. Dann werden aber auch das eigene Vermögen und ggf. Einnahmen und Vermögen des Partners (bei gleicher Wohnung) berücksichtigt.

Am besten auch genau klären, was passiert, wenn man länger arbeitsunfähig ist.

Wenn man grds. keinen Anspruch auf Alg II mehr hätte, gibt es eine Sonderreglung: wenn man nur wegen der hohen Beiträge wieder hilfebedürftig wäre, zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zu den Beiträgen.

Am besten auch bei einer Beratungsstelle für Existenzgründer erkundigen. Vonm Jobcenter gibt es auch einen Zuschuss für Existenzgründer (Einstiegsgeld).

Gruß

RHW