Hinterbliebenenrente nach teilweise Erwerbsminderung?
Leider wird diese Konstellation kaum verständlich erklärt.
Die vor der Altersrente verstorbene Person erhielt eine unbefristete Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung und war berufstätig bis zum Tod.
Die übrigen Voraussetzungen wie große Hinterbliebenenrente, Abschläge usw. sind bekannt.
Aus was wird dann die Hinterbliebenenrente berechnet?
Ich denke, sie wird von der zuletzt bezogenen Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung errechnet. Also davon 55% und abzgl. Abschläge.
Ist das richtig?
Danke
2 Antworten
Für mein Verständnis wurde ja zur Berechnung der Erwerbminderungsrente bereits ein Wert als Grundlage genommen.
Und dieser Wert sollte dann ja auch zur Berechnung der Hinterbliebenenrente genommen werden.
Ob dieser sich noch erhöht hat, weil weiterhin in die Rentenversicherung eingezahlt wurde???
Das glaube ich nicht, da blieben m.E. Ansprüche unberücksichtigt.
Ich würde mal folgendes Forum befragen.
Danke für den Hinweis auf dieses Forum. Allerdings, in Bezug auf die angezeigte Frage im Link, wurde diese ähnliche Frage schwammig beantwortet. Das ist oft so dort, leider. Entweder ist das Thema zu komplex oder man möchte nicht, dass Nicht-Experten Bescheid wissen 😉