Hausverkauf über einen 2.Makler. Wieviel Provision wird fällig?
Ich hatte bis zum Ende des letzten Monats einen Maklervertrag mit Makler 1 über den Verkauf einer Immobilie.
Der Vertrag wurde von mir Form- und fristgerecht gekündigt, da es zu keinem Verkauf kam. Nun bin ich dabei einen anderen Makler zu beauftragen.
Nun zu meiner Frage:
Sollte ein Interessent des Makler 1 nun doch die Immobilie erwerben wollen, dies aber jetzt bei Makler 2 tun, muss ich dann ggf. die Verkäuferprovision an beide Makler zahlen? Oder müssen sich Makler 1 und Makler 2 untereinander einigen, wie die Provision (Verkäufer bzw Käufer) aufgeteilt wird?
2 Antworten
Ich würde das Haus ohne Makler verkaufen. Wieso viele Leute einen Makler beauftragen, ist für mich unverständlich. Bei www.meinestadt.de kanst du gratis Text und Bilder hochladen, auch bei kleinanzeigen.de. Es ist keine Hexerei selbst ein Inserat auf eine Homepage hochzuladen. Ich habe mein Einfamilienhaus zum Vermieten für Uebergangslösungen als "Wohnraum für vorübergehenden Gebrauch" im Internet bei meinestadt.de und kriege trotzdem viele Anfragen, ob ich das Haus verkaufe. Dort bekommst du ein Mail, bevor die Laufzeit abläuft und kannst das Inserat gratis verlängern so oft du willst.
Ich werde mein Haus in Deutschland in 3 Jahren verkaufen und ganz bestimmt ohne Makler. Ich habe im Sinn an den Meistbietenden zu verkaufen.
Wenn du allerding selbst ohne einen Makler an einen Interessenten verkaufst, der beim 1. Makler sich beworben hat, weiss ich nicht ob eine Provision fällig wird , das musst du rechtlich abklären. Vielleicht kannst du dann begründen, da die Leute keine Provision bezahlen müssen, hätten sie jetzt zugeschlagen. Ob du verheimlichen kannst, wer das Haus gekauft hat, ist schwierig, der Makler wird später am Briefkasten den Namen lesen.
Ganz einfach, wenn Du mit dem 2. Makler den Vertrag mahst, gebe eine Liste mit den bisherigen Interessenten dazu, die Du durch Makler 1. kennen gelernt hast, die aber dann nicht gekauft haben und vereinbqre, dass diese möglichen Kunden vom Auftrag ausgeschlossen sind.
Aber ich möchte ganz sicher gehen, und dies wenn möglich auch so im Maklervertrag (2) schriftlich festhalten.
Dann mache das doch.
Aber bevor ich den zweiten Makler beauftrage würde ich die Kaufpreisminderung allen anderen Interessenten mitteilen.
Die ursprünglichen Interessenten haben nur mit Makler 1 Kontakte gehabt. Ich war nie involviert. Zudem ist der Vertrag mit Makler 1 bereits beendet. Dieser wird sicher nicht mehr diesbezüglich tätig werden. Mir würde reichen, einen sauber formulierten Passus in Vertrag 2 mit aufzunehmen. Jedoch bin ich kein Jurist, so dass dies im Streitfall unanfechtbar wäre.
Ja, aber das ist individuelle Beratung und die ist über einForum nicht zulässig, weil sich da auch Haftungsfragen ergeben können.
Danke für die Antwort. Die Sachlage ist folgende. Das Haus ist in einer ländlichen Region. Eine Überschneidung der Interessenten lässt sich wohl nicht vermeiden. Zudem müssen wir aufgrund der aktuellen Situation vom ursprünglichen Verkaufspreis abweichen und das Haus niedriger anbieten. Somit ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Interessenten des Makler 1 jetzt bei Makler 2 zuschlagen werden. Makler 2 hat mir gesagt, dass wenn dieser Fall Eintritt, er sich mit Makler 1 einigen muss, und auf mich keine zwei Provisionszahlungen zukommen werden. Aber ich möchte ganz sicher gehen, und dies wenn möglich auch so im Maklervertrag (2) schriftlich festhalten.