Darf Makler doppelt tätig werden - Provision von beiden Vertragsparteien?
Wenn im Maklervertrag mit einem Verkaufsinteressenten nichts steht, darf dann der Makler auch für einen Interessenten auf Käuferseite tätig werden? Bekommt er Provision von beiden Vertragsparteien?
2 Antworten

So einen Fall hatte ich schon einmal. Wenn du keinen Vertrag hast, in dem die Doppeltätigkeit ausdrücklich untersagt ist, dann darf der Makler grundsätzlich auf beiden Seiten tätig werden. Er ist dann aber zu strengster Neutralität verpflichtet. In diesem Fall kann er auch die Provision von Käufer und Verkäufer verlangen.

DAs kommt auf den Vertrag an, wenn in dem Verkaufsvertrag steht, das er Geld nur vom Verkäufer bekommt, darf er in der gleichen Sache nicht nohc vom Käufer kassieren.
Eine Teilung der Provision ist zuässig udn auch nicht unüblich.