Geldübergabe bei Hausverkauf

7 Antworten

Ihr habt doch jede Möglichkeit, auf den Vertragstext einzuwirken.

Ich würde mich auf eine Hausübergabe vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises nur mit entsprechender Absicherung und angemessener Entschädigung einlassen.

Der Notar muss doch Euch gegenüber dieses ungewöhnliche Procedere begründet haben - wenn nicht, solltet Ihr den Vertrag vielleicht besser durch einen Anwalt prüfen lassen.

Auf solch einen Vertragsentwurf würde ich mich nicht einlassen. Einen solchen Vertragsentwurf würde ich zum Anlass nehmen einen anderen Notar zu wählen, da der Notar offensichtlich Verträge zu eurem Nachteil vorschlägt. Was ist eigentlich wenn das Haus zwischen dem 15.06. und dem 30.06. abbrennt? Dann seit Ihr ruiniert. Oder der neue Käufer anfängt Umbauten vorzunehmen in diesem Zeitraum, dann aber die Summe nicht zahlt? Wer zahlt eigentlich den Strom,Gas Grundsteuer in dieser Zeit? Die Eigentümer, also Ihr!


Wenn Ihr diesen Vertragsentwurf so zum Vertrag macht, muss:

1. geregelt sein, was passiert, wenn der Kaufpreis nicht rechtzeitig fließt.

2. festgestellt werden, dass sich der Käufer bezüglich der Räumung der sofortigen Zwangsvollstreckung unter wirft, wenn der Kaufpreis bis zum 31.07.2015 nicht geflossen ist.

Doisi:

Der Kaufpreisfälligkeitstermin wurde von den Vertragsschliessenden, Verkäufer und Käufer,  verbindlich vereinbart und notariell protokolliert. Daran ist nichts auszusetzen, schliesslich herrscht Vertragsfreiheit. Ihr hättet auch eine andere Regelung treffen können. Im übrigen sind es zwei und nicht sechs Wochen ab besenreiner Räumunng und Schlüsselübergabe.

Ich habe bisher nur den Vertragsentwurf bekommen. Das hat der Notar so einfach aufgesetzt. Ich bekam nur schon mal eine Kopie. Also könnte ich auf eine Änderung dann bestehen, oder wie soll ich das verstehen. Muss der Notar nicht beide Seiten berücksichtigen? Aber meine Frage war ja, warum erst später bezahlt werden muss.

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@Doisi

Doisi: Sorry, ich bin davonausgegangen, dass die Beurkundung bereits stattgefunden hat. Wir haben aber erst den 16.5..

Selbstverständlich kannst du den Kaufpreis-Fälligkeistermin auf den Termin der Übergabe des besereinen Objekts und Aushändigung der Schlüssel verlegen, was auch allgemein üblich ist.

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Das ist doch sehr einfach. Der Notartermin am 20.05. beschließt den Vertrag und die Vorgehensweise einer Zug-um-Zug Eigentumsübergabe.

- Am 15.06. erklärt Ihr das Haus für übergabefertig. Es kann vom Käufer nun abschließend geprüft werden. Ihr seid dabei.

- Bis zum 30.06. wird bezahlt. Mit Eingang der Zahlung erfolgt die Schlüsselübergabe. Ebenso wird nun die Änderung des Grundbucheintrags vom Notar veranlasst.

- Ab 01.07. kann der neue Käufer über das Haus verfügen.

Es sind also gerade mal zwei Wochen zwischen Bereitstellung für die finale Übergabeprüfung des Hauses gegeben. Der Vertrag wird regeln, daß ohne Entrichtung des Kaufpreises auch die Grundbuchänderung nicht vorgenommen wird und der notarielle Vertrag mit Schadensersatzanspruch gegen den Käufer rückabzuwickeln ist.