Kann Ehepartner gezwungen werden Haus zu verkaufen, wenn Ehefrau ins Pflegeheim muß?

2 Antworten

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Wenn du nicht in der Lage bist die Kosten zu tragen, kann es dazu kommen, dass das Haus im schlimmsten Fall gepfändet und danach Zwangsverkauft wird. Das wäre natürlich der schlechteste Fall. Hier wäre es sinnvoll das Haus rechtzeitig zu verkaufen.

Wenn du das Haus weit unter Wert verkaufst ist das erstmal deine Sache. Dieses geht jedoch natürlich nur dann, wenn nicht bereits eine Zwangsversteigerung angesetzt ist, bzw. du bereits unter Pfändung stehst.

Sollte jedoch nach kurzer Zeit nach dem Verkauf weit unter Wert das Geld bereits verbraucht sein und eine Pfändung anstehen, kann es sein, dass der Verkauf geprüft und zur Not rückabgewickelt wird. Aber dazu wird es wohl in den seltensten Fällen kommen.

Nein, ich denke nicht. Die Schongrenzen für den Sozialhilfeträger sind hoch. Außerdem musst du bedenken, dass auch deine Frau dir gegenüber unterhaltstpflichtig ist. Der Staat entzöge daher mit seiner Forderung auch die Unterhaltsicherung deiner Frau. Du darfst weiter verbleiben. Außer es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus. Das musst du natürlich verwerten; aber eine Wohnung oder 1 Einfamilienhaus bleibt dir sicher immer. Du brauchst ein solches nicht verwerten. Der Staat kann dich dazu nicht zwingen.