Kein Problem einfach den Ausbildungsvertrag zusenden und damit ist die Weiterzahlung erledigt.Übrigens auch bei Beginn und während der Ausbildung erhältst du das Geld weiter. Ich kenne zwar nicht 100 %ig die Einkommensgrenze aber die liegt bei 7800 Euro denke ich. Das heist wenn du nicht mehr als 7800,-- Euro im Jahr hast wird weiter gezahlt. Normalerweise erhältst du aber vom Amt sowieso eine Aufforderung deine Ausbildung / Schule zu belegen.
Ich sehe es auch so. Das Geld gehört mit aufgeführt auch wenn es nichts ausmacht oder berücksichtigt wird. Es zählt das ganze Jahr.
Normalerweise gilt Vertrag ist Vertrag und man muss sich schon vorher genau Gedanken machen. Warum hast du einen Vertrag unterschrieben, wenn du vorher nicht die Prämien kennst? Du wirst wahrscheinlich nur herauskommen indem du ein wenig flunkerst und du damit durchkommst. Schreib heute noch einen Brief mit Einschreiben an die Versicherung , dass du bis heute noch keine Antwort auf deinen Wiederruf vom .... (Datum innerhalb der Widerspruchsfrist hast). Du bittest doch um kurze Bestätigung desselbigen. mfg
Viel Glück
Hast du ein Mietshaus. Dann hast du sicherlich auch einen Steuerberater. Wüßte nicht dass ich bei meinem Privathaus das alles absetzen kann.
Auf der Seite des Familienministeriums kannst du genau nachlesen was in Abzug gebracht wird oder nicht. So schön wie du das alles umschreibst blickt wirklich keiner mehr durch. Es gibt dort auch den Elterngeldrechner in den du deine Eckdaten eingibst und dann das Ergebnis erhältst.
Im Einzelnen gilt für die Höhe des Elterngeldes (§§ 2 ff. BEEG):
Ersetzt werden maximal 67 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens des Antragstellers, maximal 1800 Euro im Monat. Sagt glaube ich alles aus. Wenn du noch mehr wissen willst geh doch auf die Seite des Bundesministeriums für Familie.
gehen tut das nur mit sgb XII ...also arbeitsunfähig... aber da gibt es auch weitere einschränkungen...
z.B. diese?
§ 24 SGB XII (1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. *!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
§ 41 SGB XII (1) Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen nach den §§ 82 bis 84 und 90 beschaffen können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu leisten.
*) hiervon gibt es zwar Ausnahmen, aber die sind extremst selten.
Am Besten aber selbst im Amt nachfragen alle sind gleich, bis auf manche die gleicher sind ;-))
Schaden kann doch nur durch Ihre Familie entstehen also warum sollten Sie eine Zusatzversicherung für jemanden abschließen der gar nicht da ist.
Nein erst wenn das Kind da ist. Was kostet eine Schwangere mehr? Zahlungen für Babyausstattung können sie direkt bei Hartz beantragen. Hierzu brauchen sie nur den Mutterpaß mit voraussichtlichen Entbindungstermin und den Antrag schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Amt stellen. Dann erhalten Sie auch schon vorab das Nötigste.
Unterhalt kann sicherlich nachgefordert und nachberechnet werden. Allerdings kommt es hierbei auch auf das Urteil an. Haben sie verzichtet? Wurde Ihnen Unterhalt trotz Forderung richterlich versagt? Haben sich die Lebensumstände geändert, z. B. arbeitslos oder kam noch ein Kind aus der Ehe. Dann sicherlich.
und am besten einen Vergleich im Netz starten da kannst du vorab schon mal aussortieren.
Sparbücher verfallen meines Wissens nicht. Die meisten Banken tragen jedoch jetzt nichts mehr ein sondern es wird wie ein Konto geführt. Das Geld ist aber noch da und sie können darüber verfügen.
Spätestens dann wenn er Steuerausgleich macht holt dies der GV. Nur Hinweisen sollte man darauf.
Kohle gegen Auto und Brief so einfach ist das. Der Käufer kann aber vom Kauf zurücktreten wenn die gesetzlichen Fristen eingehalten sind.
Soweit ich weis zählen nur die eigenen, da ja der ehemalige Partner nichts dafür kann wenn man sich einen anderen Partner mit Kindern zulegt. Auch adoptiert oder ähnlich kann hier keine Rolle spielen. Genaueres kann Ihnen doch sicherlich Ihr Anwalt sagen.
Ich sehe hier gar keine Verjähruingsfrist. Meiner Meinung muß der Anspruch nur geltend gemacht werden sobald der Mangel auftritt oder aufgedeckt wird. Das kann auch erst nach 5 Jahren sein.
Leider ist es so. Das FA sagt du hast zu unrecht wenn auch unwissentlich zu wenig Steuern bezahlt. Du wirst wohl oder übel zahlen müssen. Die Unterhaltszahlungen die bisher nicht erfolgten kannst du/die Mutter aber vom Jugendamt erhalten. Solltet auf jeden Fall sofort reagieren . Das Jugendamt holt sich das Geld wieder und wenn es in 30 Jahren ist.
Für Anwaltsrechnungen gibt es eine Honorarordnung. In dieser ist festgeschrieben bis in welcher Höhe er dieses in Rechnung stellen darf. Dies sollte auch auf seiner Rechnung strehen. Nach §§§ so un so blabla erlauben wir uns zu berechnen. Wenn nicht können Sie ja direkt nachfragen warum. Weiter müssen ja nicht sie diese Kosten tragen sondern der Schuldner. Die Rechnung muß eigentlich an diesen gestellt werden und wird direkt vom Anwalt bei diesem eingetrieben.?? Bezahlt werden muß sie sicherlich.
Glückwunsch zu so einer Frau. Die schuftet ja wie eine Wilde!!!!
Die Krankenkasse wird über den ersten Job getragen. Das ist so ok. Das Kleingewerbe kann sie meines wissens so über den bereits gemeldeten Gewerbeschein abwickeln, muß diesen aber erweitern lassen. Dies wird steuerlich keine Auswirkungen haben, da sie ja sehr wahrscheinlich nicht über die bestehenden Regelungen für das Kleingewerbe kommen wird. Wenn ja wird euch Euer Steuerberater sicherlich spezieller Auskunft geben können, falls Sie dafür noch Zeit haben und der Nachts das Büro offen hat. ;-))
Versicherung sollte eine normale Haftpflicht und eine kleine Unfallversicherung genügen.
Ihr Gerichtsstand ist das ihrem Wohnort nächstgelegene Gericht. Sie reichen die Klage ein, also warum nicht. Sollte es wieder erwarten nicht so sein lassen sie durch ihren Anwalt die Zuständigkeit an Ihren Wohnort verlegen.