Harfe gekauft zu Hause schwerwiegenden Defekt entdeckt?
Ich habe eine gebrauchte Harfe gekauft, (Kleinanzeigen) schon älter, genaues Alter wusste der Verkäufer nicht.
In der Annonce stand sehr guter Zustand, wobei der Verkäufer gestand, nichts von Harfen zu verstehen.
Ich fuhr hin, kaufte die Harfe, die wirklich noch gut aussah.
Zu Hause angekommen inspizierte ich sie genauer und entdeckte dass ein schwerwiegender Defekt vorhanden ist. Im Inneren sind alle Metallstränge, die die Pedale bedienen abgerissen.
Ich schätze die Reparatur incl Versenden an die Werkstatt würde den Wert der Harfe übersteigen.
Ich rief sofort den Verkäufer an, und berichtete von dem Mangel, forderte ihn auf, die Harfe zurück zu nehmen .
Er beteuerte von dem Defekt nichts gewusst zu haben, und schließlich habe er mir gesagt er verstehe nichts von Harfen, und lehnte eine Rücknahme ab.
Und ausserdem hätte ich die Harfe vor Ort ausgiebig testen können.
Hätte ich, aber mein Mann stand vor dem Haus im Halteverbot , so prüfte ich das Instrument nicht auf Herz und Nieren, sondern vertraute auf den "sehr guten Zustand "und auch das gute Aussehen.
In der Annonce stand nichts von "keine Garantie keine Rücknahme"
Wie stehen meine Chancen einen Rechtsstreit zu gewinnen?
Was genau bedeutet die Sachmängelhaftung?
Zur Zeit reagier der Verkäufer nicht... habe ihm bereits ein Einschreiben geschickt.
5 Antworten
In der Annonce stand nichts von "keine Garantie keine Rücknahme"
Ergo wurde nach meiner Auffassung die Sachmämgelhaftung nicht ( rechtssicher ) ausgeschlossen.
Es ist leider Deine eigene Schuld , die Harfe nicht ausprobiert zu haben , und der Verkäufer hat erwähnt nichts von Harfen zu verstehen.
Du bist der Harfenkenner
Es ist ihm kein Vorsatz vorzuwerfen
Ich würde die Harfe nicht zurücknehmen als Privatverkäufer und Dein Einschreiben als Fliegenklatsche verwenden gegen lästige Fliegen
Verkaufe die defekte Harfe weiter oder lasse diese reparieren , wahrscheinlich gar nicht teuer und Du machst das Fass zu früh auf
"Zu Hause angekommen inspizierte ich sie genauer und entdeckte dass ein schwerwiegender Defekt vorhanden ist. Im Inneren sind alle Metallstränge, die die Pedale bedienen abgerissen."
Sinn und Zweck ist es doch, dass man das gekaufte vor Ort prüft!
Das mit Deinem Mann und dem Halteverberbot ist hierbei sowas von Latte!
Eine zuverlässige Auskunft kann Dir nur ein Rechtsanwalt nach eingehender Sachverhaltsprüfung geben.
Es ist hier zum Beispiel von Bedeutung, wie hoch der Kaufpreis einer fabrikneuen Harfe im Vergleich zu der gebraucht gekauften war.
Wer, um mal rein fiktive Zahlen zu nehmen, eine Harfe die neu 1000 Euro kosten würde gebraucht für 100 Euro ersteht dem muss klar sein, dass er ein Objekt mit Mängeln erwirbt. Ein neues Teil kann er nicht verlangen.
Wer die Möglichkeit gehabt hat die angebotene Harfe auszuprobieren und davon keinen Gebrauch gemacht hat kann daraus keine besonderen Vorteile ziehen.
Als Verkäufer würde ich hier jede Rücknahme und jede Beteiligung an Reparaturkosten ablehnen. Soll der Käufer mich doch verklagen! Der wird schon sehen was er davon hat. Erst hat er seinem Rechtsanwalt Vorschuss zu zahlen, dann die Gerichtsgebühren und wenn er besonderes Pech hat, auch noch Vorschuss für einen Sachverständigen. Alleine der Sachverständige verlangt schon zwischen 1000 und 2000 Euro. All das wieder bekommt der Käufer nur, wenn er den Prozeß zu 100% gewinnt und dafür gibt es nach meiner Ansicht eine Chance von 0%.
Danke für eure Antworten