Haftet der Lebenspartner für die eigenen Schulden mit?

2 Antworten

Nein, nicht mal, wenn sie verheiratet wären.

Nur für die Aufwendungen die für den Haushalt sind. Das dürfte auch bei unverheirateten Partner durchsetzbar sein (also z. B. anschreiben lassen beim Fleischer), weil es sonst gegen Treu und Glauben im Geschäftsleben verstossen würde.

Nur wenn der eine Partner für den anderen Bürgt, oder beide den Vertrag gemeinschaftlich unterschrieben haben. Sonst haftet jeder für seine eigenen Schulden. Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, ist es gut Rechnungen zu haben, die belegen, was wem gehört, damit es da nicht zu komplikationen kommt