Haften wir als Eltern auch für die Schulden unserer volljährigen Tochter?

1 Antwort

Nur wenn eine persönliche Bürgwschaft ausdrücklich übernommen wurde.

sonst natürlich nicht.

Übrigens auch nciht für die Schulden einer minderjährigen Tochter. denn entweder Taschengeldparagraph, oder Geschäft ungültig.