Muss ich einen Minijob anmelden, für Betreuung der Enkeltochter gegen Aufwandsentschädigung?

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Hallo, es gibt tatsächlich noch berechtigte Fragen, die man so auf Anhieb gar nicht einmal beantworten kann. Normalerweise scheint es selbstverständlich, dass Eltern und Großeltern sich in schwierigen Situationen des Alltags helfen. Stichwort " Schwarzarbeit " oder gar " Steuerhinterziehung ". Ich habe aber etwas beruhigendes zum Thema im Netz entdeckt :
" Was sind Kinderbetreuungskosten "? Betreuungskosten sind zum Beispiel Kosten für eine Tagesmutter oder eine Kindertagesstätte. Voraussetzung: Beide Elternteile müssen berufstätig sein. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld werden von dieser Regelung nicht berührt. hier : ==== Die Betreuungspersonen können auch Verwandte - zum Beispiel Großeltern oder volljährige Geschwister - sein. In diesem Fall muss allerdings ein Vertrag geschlossen werden, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Wer einen Babysitter beschäftigt, kann dies ebenfalls steuerlich geltend machen, sofern er die Ausgaben dafür nachweisen kann. ==== bitte nachlesen um evtl. etwas für die Eltern des Kindes steuerlich etwas herauszuholen, falls beide berufstätig sind. Schriftl. habt ihr ja etwas vereinbart. mfg. K.