Muss ich einen Minijob anmelden, für Betreuung der Enkeltochter gegen Aufwandsentschädigung?
Wir sind beide Altersrentner über 65 und betreuen 3 bis 4x in der Woche je 5 Stunden unsere 8jährige Enkeltochter. Wir holen sie von der Schule ab, bringen sie zum Tanz- und Musikunterricht, danach zu uns und abends nach dem Duschen und Abendbrot nach Hause. Zwei bis dreimal im Monat schläft sie auch bei uns, wenn die Eltern am Sonnabend Dienst haben. Wir haben dafür die Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 2€ je Stunde und Ersatz der Fahrkosten schriftlich vereinbart. Jetzt sagte mir ein Nachbar, das wäre Schwarzarbeit, und wir müßten dafür ein Gewerbe anmelden und eine Ausbildung mit Prüfung ablegen. Auch müssten wir die Aufwandsentschädigung bei der Steuererklärung angeben. Unsere Tochter macht die Kosten jedoch nicht als Kinderbetreuungskosten geltend. Jetzt sind wir echt verunsichert, denn wenn wir die Betreuung nicht machen, müsste unsere Tochter sofort ihre Arbeit aufgeben. Wir wollen aber auch nicht als Schwarzarbeiter dastehen.
1 Antwort
Hallo, es gibt tatsächlich noch berechtigte Fragen, die man so auf Anhieb gar nicht einmal beantworten kann. Normalerweise scheint es selbstverständlich, dass Eltern und Großeltern sich in schwierigen Situationen des Alltags helfen. Stichwort " Schwarzarbeit " oder gar " Steuerhinterziehung ". Ich habe aber etwas beruhigendes zum Thema im Netz entdeckt :
" Was sind Kinderbetreuungskosten "?
Betreuungskosten sind zum Beispiel Kosten für eine Tagesmutter oder eine Kindertagesstätte. Voraussetzung: Beide Elternteile müssen berufstätig sein. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld werden von dieser Regelung nicht berührt.
hier : ==== Die Betreuungspersonen können auch Verwandte - zum Beispiel Großeltern oder volljährige Geschwister - sein. In diesem Fall muss allerdings ein Vertrag geschlossen werden, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Wer einen Babysitter beschäftigt, kann dies ebenfalls steuerlich geltend machen, sofern er die Ausgaben dafür nachweisen kann. ====
bitte nachlesen um evtl. etwas für die Eltern des Kindes steuerlich etwas herauszuholen, falls beide berufstätig sind. Schriftl. habt ihr ja etwas vereinbart. mfg. K.