Haftung der Eltern bei Privatinsolvenz der Kinder

1 Antwort

Nein, natürlich nicht. Was haben die eltern mit den Schulden der Kinder zu tun?

Nur wenn sie persönlich gebürgt hätten, oder das Haus als dingliche Sicherheit für einen Kredit des Kindes genommen worden sein sollte.

Nur sollte die eltern nicht während des Verfahrens sterben, der Erbfall sollte in der Zeit bis zur Restschudlbefreiung nicht eintreten, dann würde das Erbe, zumindest teilweise, einfliessen.