Habe ich nicht steuerbare Betriebseinnahmen/Umsätze und damit eine Umsatzsteuerbefreiung?

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Du musst unterscheiden.

Frankreich, ist EU-Land, das ist ein innergemeinschaftlicher Umsatz.

Schweiz, Uk, Südafrika sind Drittländer.

Es sind also unterschiedliche Felder in der Umsatzsteeurvoranmeldung.

Was für Dich wichtig ist, für keinen dieser Umsätze führst Du Umsatzsteuer ab udn Du hast trotzdem den vollen Vorsteuerabzug.

DEine Annahme mit § 4 passt nur mit Frankreich § 4 Nr. 1 b Da brauchst Du die USt ID von denen.

Bei den anderen sind die Umsätze nicht steuerbar. Krz. 45 der UStVa.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986