Grundschuld durch Familienmitglied für Darlehensaufnahme als Bürgschaft?
Wenn eine Person ein Darlehen aufnehmen will und zuwenig Sicherheiten hat, ist es dann sinnvoll, dass ein Familienmitglied eine Grundschuld auf sein Haus einträgt? Wenn etwas passiert, wird das Haus dann zwangsvollstreckt? Ich bin der Meinung, dass das Risiko zu hoch ist. Was meint ihr?
1 Antwort
Die Bank hat in jedem Falle bei verschlechterung oder veränderung der Finanziellen Situation das Recht auf Kündigung oder vorzeitige Vertragsauflösung. Die AGB der Bank sind hierzu hilfreich. Auch der eigentlich Kreditvertrag spricht eine deutliche Sprache. In jedem Fall ist es immer ein Riskio, eine Brügschaft über eine Grundschuld abzusichern. Auch wenn es ein Familienangehöriger ist.