Grundschuld durch Familienmitglied für Darlehensaufnahme als Bürgschaft?

1 Antwort

Die Bank hat in jedem Falle bei verschlechterung oder veränderung der Finanziellen Situation das Recht auf Kündigung oder vorzeitige Vertragsauflösung. Die AGB der Bank sind hierzu hilfreich. Auch der eigentlich Kreditvertrag spricht eine deutliche Sprache. In jedem Fall ist es immer ein Riskio, eine Brügschaft über eine Grundschuld abzusichern. Auch wenn es ein Familienangehöriger ist.