Grunderwerbsteuer beim Kauf des Elternhauses?

1 Antwort

Der Tipp von @Baufinord ist absolut richtig.

Nur hilft er in dieser Kürze nicht weiter, denn im Moment geht es ja um 3 ideelle Drittel.

Man sollte mal prüfen, ob das Grundstück seinerzeit auf eine Erbengmeinschaft Muter/Kind/Kind übergegangen ist, oder ob die Eintragung im Grundbuchgetrennt wurde.

Dann würde die Gründung der GbR helfen, bei Einbringung des Grundstücks. Das wäre gem. § 5 Grunderwerbsteuergesetz (Übergang auf gesamte Hand) steuerfrei. Danach könnten dann die Anteile von Mutter und Bruder an der GbR steuerfrei übernommen werden.