Gibt es eine Regelung, dass man bei mehrfacher Reparatur das Gerät zurückgeben kann?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Regelfall besteht nach 2 erfolglosen Reparaturen ein Wandlungsrecht. Dazu gehört auch die Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises, abzüglich eines eventuellen, durch den Gebrauch entstandenen Wertverlustes.

Hast Du denn schon einmal einen Blick in die AGB des Verkäufers geworfen? Wenn nein, wieso nicht? Da steht bestimmt etwas dazu drin.

Was das Gewährleistungsrecht betrifft, so hat das Gesetz eine böse Überraschung für Dich. Klar, die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Aber, nach 6 Monaten bist Du es, der nachweisen muß, dass das Gerät schon zum Verkaufszeitpunkt fehlerhaft war. Dann mal viel Glück dabei. Dieser Nachweis gelingt selten.

Gewährleistung ist also nicht der Königsweg für Dich. Es bleibt die Garantie. Hoffentlich kennst Du den Unterschied?! Gewährleistung gibts automatisch von Gesetzes wegen, Garantie muß dem Erwerber eingeräumt werden.

Bei der Gewährleistung können fundamentale Käuferrechte durch AGB nicht ausgeschlossen werden, bei der Garantie gilt das, was in den Garantiebedingungen steht.

Was bedeutet das für Dich? Gegen den Händler hast Du Gewährleistungsrechte und die würden in Deinem Fall auch auf Wandlung ("Rückgabe") gehen. Aber, Du mußt nachweisen, dass überhaupt ein Gewährleistungsfall vorliegt. Zu den Garantieansprüchen kann man Dir hier garnichts sagen. Da hängt alles von den Garantiebedingungen ab.