Hat der Käufer auf eBay kleinanzeigen Anspruch auf teilrückzahlung oder ähnliches?

1 Antwort

Bei einem schmuckstück erwähnte ich bereits den Stempel nicht zu erkennen, machte auch Fotos davon.

Also hast Du zu keinem Zeitpunkt behauptet es handle sich um 585 Gold.

Danach meinte er, er wisse auch nicht was der Stempel heißen soll, und wir einigten uns auf einen Preis.

Thema durch - der Käufer hat keine Ersatzansprüche irgendeiner Art.

Samsara890 
Fragesteller
 09.05.2021, 16:50

Richtig. Er hat nur geäußert, dass er es vermutet und ich meinte "kann sein". Er hat sich das Stück vor Ort auch ausgiebig angesehen, und es danach erst gekauft. Zumal ich wirklich keine ahnung hatte, dass es nur Silber sein könnte. Warum man den Stempel nun auf einmal erkennen kann - keine ahnung.

Gut, danke für die schnelle Antwort!

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