Geschenk zurück fordern nach Trennung

1 Antwort

Wenn es sich um Geschenke an die Lebensgefährtin handelt, können diese unter bestimmten Umständen (Grober Undank, §530 BGB und §532 BGB) innerhalb eines Jahres zurückgefordert werden. Das wird jedoch bei der Tochter (der Beschenkten) nicht begründet werden können. Also bleiben die Geschenke bei der Tochter.

Jetzt könnte der Ex-Freund ja behaupten, es handle sich um keine Geschenke, sondern einfach eine leihweise Überlassung. Das läßt sich jedoch wohl durch Zeugen oder einen kindstypischen Verwendungszweck der Geschenke widerlegen. Wer die Belege hat, spielt keine Rolle, denn naturgemäß hat der Schenker ja die Geschenke gekauft und will nicht unbedingt den Kaufpreis offenlegen.

Also wird die Forderung nach Rückgabe der Geschenke von der Tochter zurückgewiesen. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

dankeschön für diese schnelle antwort. sollte er das geschenk über einen anwalt zurückforden könnte ich mich via anwalt dann dementsprechend wehren. das heisst also ich gebe den leptop nicht raus, weil dieser als geschenk als eigentum meiner tochter übergegangen ist. zeugen wären da meine tochter und meine beiden söhne. er selbst hat nie über eine leihgabe gesprochen sondern ihr diesen leptop gebracht und gesagt das es nun meiner tochter ihr laptop sei damit sie auch einen hat.

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@Melkle

Entgegen meiner sonstigen Ratschläge frühzeitig zum Anwalt zu gehen, rate ich erstmal einfach nichts zu machen. Er muss den Laptop von Deiner Tochter fordern, da er dir ja nicht gehört, d. h. er muss dich als gesetzlicher Vertreter deiner Tochter anschreiben (der Kindsvater kann da übrigens auch noch mitreden). Du darfst nur weil du Vertreterin deiner Tochter bist bist auch nicht frei über deren Vermögen verfügen, das könnte auch Ansprüche deiner Tochter gegenüber dir zur Folge haben.

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@heinerbumm

meine tochter ist 14 jahre alt. gibts da auch unterschiede vom alter her? mit 14 hat man ja schon andere rechtsansprüche.

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@Melkle

Hier gibt es wenig zu sagen. Wenn der Ex-Freund selbst oder ein Anwalt einen Brief schreibt, in dem er die Herausgabe eines Geschenks fordert, muss dafür eine Rechtsgrundlage genannt werden. Diese gibt es nicht. Damit ist die Forderung knapp und klar zurückzuweisen. Wer dann dennoch glaubt, Recht zu haben, sollte vor Gericht ziehen.

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