Gewerbe Ab und wieder anmelden, gleiche Ust-ID?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Doch, das ergibt Sinn. Unternehmer im Sinne des UStG ist man immer mit allem, was man macht. Hättest Du also ein Kiosk, wärst Tierarzt UND würdest noch ein Geschäftslokal ustpflichtig vermieten, dann würdest Du über das alles EINE USt-VA/Erklärung abgeben. Dass eine USt-ID in einem Fall wie Deinem wieder auflebt, ist normal.

Joker1998 
Fragesteller
 28.07.2023, 16:29

Ergibt wirklich Sinn. Vielen Dank!!!

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Wenn Deine Infos richtig wären, dann hätte das erste alte Gewerbe keine UST-ID. Es sei denn das ist nachträglich mal umgewandelt worden in Kleinunternehmer.

Regelbesteuerung heist Du must UST zahlen, auch für das neue Gewerbe.

Eifelia  28.07.2023, 16:13

Das stimmt so nicht. Auch Kleinunternehmer mit grenzüberschreitenden Geschäften benötigen und erhalten ggf. eine USt-ID-Nummer.

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