Versichert über KSK und zusätzliche Arbeit auf Lohnsteuerkarte

1 Antwort

Ich denke die Einstufung in die Stkl. 6 ist korrekt, hier nachlesen. Um den Steuerabzug im laufenden Jahr möglichst gering zu halten, ist der Steuerklassenwahl Aufmerksamkeit zu schenken. Absetzbare Kosten können im Lohnsteuerermäßigungsverfahren geltend gemacht werden. Lohnsteuerzahler können zum Ausgleich der für das Vorjahr überzahlten Lohnsteuer bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres (Folgejahr)eine Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen.
Steuerklasse VI gilt bei Arbeitnehmern, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn aus dem zweiten und weiteren Dienstverhältnis. Die Lohnsteuer-Ersatzbescheinigung mit der Steuerklasse VI sollten Sie dem Arbeitgeber vorlegen, von dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn (gekürzt um etwaige Freibeträge) beziehen http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/lohnsteuer-steuerklasse.htm

Hallo, vielen dank für die schnelle Antwort. habe ich allerdings nur bedingt verstanden, vorallem die Lohnsteuerersatzbescheinigung. Wo kriege ich die her und was bringt die mir genau. Das ich meine Lohnsteuer zurückbekomme??? Und Lohnsteuerermässigungsverfahren kommt mir auch sehr kompliziert vor. ich muss mir wohl doch einen Steuerberater anlachen...

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@palooo

Stimmt mit dem Komplizierten, weil hier Möglichkeiten aufgeführt werden die nur selten auftreten, wie Lohnsteuerermäßigungsverfahren und nicht nötig sind. Außerdem kann man die Antragsveranlagung - früher Lohnsteuerjahresausgleich - seit einiger Zeit noch nach 4 Jahren beantragen. Über StKl. VI ist nun ausführ lich gesprochen worden, wundere mich nur warum es soweit kommen kann. Und Lohnsteuerersatz-Bescheinigunge ? Wurde früher ausgestellt wenn die Lohnsteuerkarte (Pappe) mit Bescheinigung verloren ging. Heute bekommt man vom Arbeitgeber nach Abschluß des Jahres oder vorher bei Beendigung des Dienstverhältnisses eine Lohnsteuerbescheinigung und zwar egal wie die Steuerklasse lautete, ausgehändigt. Gleichzeitig werden diese Beträge dem Finanzamt übermittelt. Sie liegen dort also vor. Und wer gesetzlich Krankenversichert ist es mit allen seinen Einnahmen.

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