Gemeinsamme Steuererklärung?

1 Antwort

Natürlich darfst du es behalten. Für den Fall, dass er eine Zahllung fordert, erkläre, dass Du es gegen die Rückständigen Zahlungen aufrechnest.

Bekommst Du kein Geld von der Unterhaltsvorschusskasse?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
FamilieDiallo 
Fragesteller
 16.04.2023, 19:54

Nein aktuell nicht die Anträge laufen.deshalb möchte ich es behalten im Netz wurde ich leider nicht pfündig.2 monate unterhalt schuldet er mir

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