Gebühren für Aufenthaltstitel absetzbar?
Wann sind Gebühren für den Aufenthaltstitel bzw. dessen Verlängerung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar?
Meine Frau ist Ausländerin, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen und besitzt einen (befristeten) Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis. Sie arbeitet allerdings nicht, sondern nimmt an Integrationskursen teil und kümmert sich darüber hinaus um die Erziehung unseres Kleinkindes.
2 Antworten
Warum sollte das abzusetzen sein, Perso und Reisepass lassen sich schließlich auch nicht absetzen.
Die Gebühren für einen Titel liegen nach meiner Kenntnis bei ca. 100,- Euro.
Die zumutbare Belastung ist für Steuerpflichtige mit Kind 2 %. Ich denke, nicht, dass Dein Jahreseinkommen unter 5.000,- Euro liegt.
Also selbst wenn man es als außergewöhnliche Belastung akzeptieren würde, käme nicht dabei raus.