Gebühren für Aufenthaltstitel absetzbar?

2 Antworten

Warum sollte das abzusetzen sein, Perso und Reisepass lassen sich schließlich auch nicht absetzen.

Die Gebühren für einen Titel liegen nach meiner Kenntnis bei ca. 100,- Euro.

Die zumutbare Belastung ist für Steuerpflichtige mit Kind 2 %. Ich denke, nicht, dass Dein Jahreseinkommen unter 5.000,- Euro liegt.

Also selbst wenn man es als außergewöhnliche Belastung akzeptieren würde, käme nicht dabei raus.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986