Beerdigungskosten etc. absetzen

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Beerdigungskosten abzugsfähig ja.

Wohnungsrenovierung nein.

Bei den aussergewöhnlichen Belastungen geht es darum, ob man sich den Ausgaben entziehen kann udndas kann man bei Beerdigungskosten eben nciht.

Bei der Wohnung ist es etwas anderes. Da kann man einfach das Erbe ausschlagen udn (für den natürlich schade) der Vermieter hat das Problem.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Lohnkosten der Handwerker können als Handwerkerrechnungen abgesetzt werden, vorausgesetzt bargeldlose Zahlung.