Gaspreis, Zählerstand bei Preiserhöhung?

4 Antworten

Bedenke folgendes:

Wenn Du ein Intervall 1 mit T1 Tagen und danach ein Intervall 2 mit T2 Tagen hast, sowie der Tarif zwischen Intervall 1 und 2 erhöht wird, dann rechnet der Versorger normalerweise eine lineare Interpolation anhand der Summe der Tage in beiden Intervallen, wenn zum Ende von Intervall 1 nicht abgelesen wurde, sondern nur zum Ende von Intervall 2.

Mit anderen Worten: wenn Du keinen Stand meldest, dann würde in der noch warmen Periode des (günstigeren) Intervalls 1 anteilig mehr an Verbrauch durch die automatische Interpolation zugeordnet, als verbraucht wurde. Im (teureren) Intervall 2 hast Du die Winterperiode, d.h. der Verbrauch wird höher sein.

Also hast Du einen Vorteil, wenn die Periode mit geringerem Verbrauch und geringerem Arbeitspreis nicht von Dir durch eine Ablesung abgegrenzt wird.

Meine Empfehlung wäre daher:

  • Intervall 1 geringerer Verbrauch/Tag, geringerer Arbeitspreis/kWh: nicht ablesen, da der gemittelte Verbrauch dann teils in der günstigeren Periode 1 berechnet wird
  • Intervall 1 geringerer Verbrauch/Tag, höherer Arbeitspreis/kWh: ablesen, damit der höhere Arbeitspreis nicht mehr Tage erfasst, als in Intervall 1 enthalten sind
  • Intervall 1 höherer Verbrauch/Tag, geringerer Arbeitspreis/kWh: ablesen, damit der höhere Arbeitspreis nicht mehr Tage erfasst, als in Intervall 2 enthalten sind
  • Intervall 1 höherer Verbrauch/Tag, höherer Arbeitspreis/kWh: nicht ablesen, da der gemittelte Verbrauch dann teils in der günstigeren Periode 2 berechnet wird

Das setzt natürlich voraus, dass Du die Option der Ablesung hast, d.h. der vertragliche Versorger oder der Grundversorger Dich nicht zur Abgrenzung auffordern.

Andri123 
Fragesteller
 28.08.2022, 13:28

Ordnet der Versorger wirklich linear zu, oder nach Gradtagszahltabelle?

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gandalf94305  28.08.2022, 13:36
@Andri123

Ich hatte inzwischen schon einige Gasanbieter - Wechsel finden bei mir seit 2007 so alle 2-3 Jahre statt. Alle hatten eine lineare Interpolation anhand der Kalendertage. Einen Hinweis auf die Gradtagszahltabelle habe ich weder in den Abrechnungen, noch in den AGB gefunden.

Es mag aber Versorger geben, die genauere Verfahren verwenden.

In meinem Fall ist es so, dass ich durch Solarthermie jedoch noch eine weitere Verschiebung der Verbrauchszahlen habe. Von Mai bis September ist mein Verbrauch praktisch Null.

Es müsste daher eine Art sonnentagsindizierte Gradtagszahltabelle herangezogen werden :-)

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Andri123 
Fragesteller
 28.08.2022, 14:03
@gandalf94305

Gut, ich könnte mir die AGB von vattenfall ansehen.

Angesehen habe ich mir nun die letzte Abrechnung für den Zeitraum 12/20 Bis 11/21. Damals gab es eine maschinelle Abgrenzung wegen der Mehrwertsteueränderung. Offenbar aber nicht linear. Vom Gesamtverbrauch 13.200 kWh wurden 2.100 kWh dem Dezember 2020 zugeordnet. Ein Zwölftel wären ja nur 1.100 kWh gewesen.

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Das ist eine sehr gute Frage, die ich mir auch schon gestellt habe.

Interpolation hin oder her, einer meiner Versorger hat mich bei 2 verschiedenen Verbräuchen geschätzt und lag einmal um 25% und einmal um 37% daneben. Die kennen ja nicht die persönlichen Umstände jedes Haushalts.

Deshalb mein Rat: Fotografiere die Zählerstände am 01.10. und nutze die Fotos zum Widerspruch falls es große Unstimmigkeiten geben sollte.

Andri123 
Fragesteller
 28.08.2022, 19:35

Danke. Das hatte ich mir vorhin schon in den Kalender eingetragen, werde ich so machen.

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Nur weil Du das nicht musst, hindert dich keiner daran, es dennoch zu tun.

Ich kann online jederzeit meine Zählerstände bei meinen Gas- und Stromversorger eintragen.

Es würde mich echt wundern, wenn das bei deinem Versorger nicht gehen würde.

Ich würde den Zählerstand trotzdem übermitteln, auch wenn der Versorger es nicht ausdrücklich fordert. Der Wert wird ansonsten anhand statistischer Durchschnittswerte ermittelt. Das passt zwar in den meisten Fällen, aber die Übermittlung der Zählerstände vermeidet Differenzen und stellt eine korrekte Abrechnung sicher.

Andri123 
Fragesteller
 28.08.2022, 00:05

So hab ich mir das auch gedacht. Danke.

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orgel  28.08.2022, 00:21
@Andri123

Da die Preiserhöhungen überall im Raum stehen, könnte es vielleicht sogar zu deinen Gunsten ausfallen, wenn anhand der Durchschnittswerte berechnet wird, da die kostenintensive Heizperiode ja erst noch folgen wird. Aber auf solche Spiele würde ich mich nicht einlassen wollen. Der Versorger hat ja auch nichts zu verschenken. Ohne korrekte Zählerstände kannst du die Abrechnung nicht nachvollziehen, daher würde ich mich auf ein Glücksspiel nicht einlassen. Am Ende kassiert der Versorger.

Meine Versorger haben mich zur Übermittlung der Zählerstände aufgefordert.

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Andri123 
Fragesteller
 28.08.2022, 00:43
@orgel

Mein Abrechnungszeitraum beginnt im Dezember 2021, also habe ich über 4 Heizmonate zum alten Preis, im Sommer nur Warmwasserbereitung.

Der Abschlag wurde schon damals um 25% erhöht, obwohl die Jahresabrechnung bei +-Null lag.

Sobald mein Handy geladen ist, werde ich den Zähler fotographieren und auch Anfang Oktober nochmals.

Aber das ist doch ein Witz, den Verbrauch anteilig schätzen zu wollen, bei den Preisdifferenzen (bei mir Verdoppelung)? Bei der Masse von Verbrauchern allerdings wohl kaum anders machbar.

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