Für wen, welche Züge und Regionen gilt das 9 € Ticket?

3 Antworten

Das 9€-Ticket gilt in:

  • Linienbussen
  • Straßenbahnen
  • U-Bahnen
  • S-Bahnen
  • Fähren (z.B. in Hamburg, Berlin)
  • Regionalbahnen 2. Klasse
  • Regionalexpress-Züge 2. Klasse
  • teils in touristischen Bahnen wie z.B. in Dampflok-Zügen wie dem Rasender Roland auf der Insel Rügen oder auf dem Streckennetz der Harzer Schmalspurbahnen; Ausnahme ist die Brockenbahn zwischen Drei Annen Hohne und Brocken.

Wo gilt das 9€-Ticket nicht?

  • Fahrt im Fernverkehr: Die Nutzung des Fernverkehrs der Deutschen Bahn sowie privater Fernverkehrsunternehmen wie Flixtrain ist mit dem 9€-Ticket nicht möglich. Das bedeutet: Das 9-Euro-Ticket gilt nicht im ICE, im IC, EC oder im ECE der Deutschen Bahn.
  • Fahrt ins Ausland: Teilweise verkehren in Deutschland Regionalzüge über Landesgrenzen hinweg, so etwa ein Regionalzug von München in Bayern bis nach Salzburg in Österreich. Oder auch die Usedomer Bäderbahn (UBB), die auf der Ostsee-Insel Usedom bis in den polnischen Teil der Insel verkehrt, nach Swinemünde. Hier sollte vor der Fahrt genau geprüft werden, ob das 9€-Ticket auch für die Ausslandsstrecke gilt.
  • Fahrt in der 1. Klasse: Das 9€-Ticket gilt generell nur für Fahrten in der 2. Klasse. Auch in Regionalzügen gibt es die 1. Klasse, doch diese kann mit dem ÖPNV-Aboticket nicht genutzt werden.
  • Mitfahrer-Nutzung: Abo-Kunden kennen und schätzen die Regelung: Sie können häufig in bestimmten Zeiträumen, etwa am Abend oder an Wochenenden, Mitfahrer kostenlos mitnehmen. Diese Regelung gilt auch während der Gültigkeit des 9-Euro-Tickets weiter, aber nur im ursprünglichen Verkehrsverbund. Wer also etwa ein VBB-Abo für Berlin hat, kann auch nur in Berlin Mitfahrer kostenlos mitnehmen – nicht aber in anderen Verkehrsverbünden der Bundesrepublik.
  • Touristische Bahnen: Bahnen, die einen separaten Tarif haben, können ebenfalls nicht mit dem 9-Euro-Ticket genutzt werden. Dazu gehören etwa Bergbahn wie die Zugspitzbahn oder die Nebelhornbahn in Bayern.

Das mit den Fähren gilt sicherlich nur dort, wo diese in den ÖPNV eingegliedert sind, z. B. in Hamburg gibt es eine Fährverbindung nach Finkenwerder, die man mit einem HVV-Ticket nutzen kann.

Für andere Fährverbindungen gilt das aber sicher nicht.

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Verstehe ich nicht. Die Seiten der Verkehrsverbünde oder der Deutschen Bahn beantworten genau diese Fragen: auf dem Website der Bahn unter /angebot/regio/9-euro-ticket

ad 1) Dieses Ticket kann jeder kaufen. Hast Du bereits eine Monatskarte, so werden für die entsprechenden Monate nur 9 EUR eingezogen. Gibt es Freimonate (z.B. bei Jahresabos), so werden in diesen Freimonaten die 9 EUR nicht eingezogen.

ad 2) Ich zitiere: "Für 9 Euro fahren Sie einen Monat lang im Juni, Juli oder August im Nahverkehr durch ganz Deutschland."

ad 3) Damit ist auch diese Frage beantwortet, d.h. Fernverkehrszüge wie ICE, IC, EC und die Züge ins Ausland sind nicht enthalten. RB, RE, IRE sind aber enthalten.

Wo stehen widersprüchliche Antworten? Natürlich kannst Du nicht Artikel von vor ein paar Monaten mit den jetzt erst publizierten, finalen Beschlüssen vergleichen.

Man findet beim Googeln eigentlich recht eindeutige Aussagen, aber gut…

1) Ja

2) Nein

3) Deutschlandweit: In allen Verkehrsmitteln des ÖPNV (wie RB, RE, U-Bahn, S-Bahn, Bus, Tram)